Seit 1984    Marienfeld GmbH-Keramikbedarf-Brennöfen-Ton   Metzer Straße 61  - 44137 Dortmund

 

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Liefer- und Zahlungsbedingungen

1.Vertragsabschluß
Die hier genannten Liefer- und Zahlungsbedingen sind im Rahmen aller geschäftlicher Beziehungen zwischen uns und dem Kunde verbindlich. Davon  abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abweichungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und konkrete abweichende Vereinbarungen vorschlägt. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere  mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Preise, Zahlungen, Sicherheiten
(1 ) Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise brutto, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag wird nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur nach vorherigem schriftlichen Anerkenntnis unsererseits zulässig.
MAHNUNGEN: Sollte eine Mahnung nötig werden, berechnen wir pro Mahnung 5,00 €  zuzüglich wird ein Zinssatz von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden geltend gemacht.

(2) Wir berechnen die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise, soweit keine anderweitigen schriftlichen nachfolgenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
Bei Bestellungen zur Lieferung unter 25 € berechnen wir eine Berabeitungsgebühr von 3,00 €. Die Preislisten stehen daher unter dem Vorbehalt der Abänderbarkeit. Verpackung wird besonders berechnet, so dass sich alle Preise unverpackt ab Lager Dortmund verstehen. Ausnahmsweise vereinbarte Festpreise begründen sich auf der Kostenlage. Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des Vertragsschlusses nicht bekannte Preisänderungen oder Belastungen erhöhen, so behalten wir uns eine entsprechende Erhöhung vor, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.
(3) Soweit in unseren Preisen ausnahmsweise Transportkosten enthalten sind, basieren diese auf den Transport- und Frachtkosten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Außerdem sind gewährleistet Verfrachtungsverhältnisse und normale unbehinderte Transportverhältnisse voraus gesetzt. Mehrkosten trägt der Käufer..

3. Eigentumsvorbehalt
(l) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer Verbindlichkeiten, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde unser Eigentum, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- Lind Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.

4. Maße, Gewicht, Güte

(1 ) Für Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl oder das bei uns festgestellte Gewicht maßgebend.
(2) Die Bezeichnung und Spezifikation der Ware durch uns dient auch, soweit Angaben nach Maß und, Gewicht und Gütenamen sowie sonstige klassifizierende und/ oder spezifizierende Angaben gemacht werden, der exakten Materialbestimmung und stellen nicht Zusicherungen von Materialeigenschaften durch uns dar.

5. Verpackung, Schutzmaßnahmen

(1) Soweit nicht anderes vereinbart, wird das Material unverpackt ab Lager Dortmund geliefert.

6. Lieferfrist, Liefertermin, Lieferverpflichtung

(1 ) Die Lieferung beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung der Ausführungseinzelheiten.

(2) Lieferfrist und Liefertermin gelten mit der rechtzeitigen Mitteilung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn uns die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.

(3) Die vereinbarten Liefer- und Leistungspflichten verlagern sich auch dann, wenn sie ausdrücklich als fest vereinbart wurden - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

(4) Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine zugemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.

(5) Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfrist oder Liefertermin sind  auch im Falle des Rücktritts des Käufers  ausgeschlossen.

7. Abnahme

(1) Die Abnahme des bestellten Materials muss ausdrücklich vereinbart werden. In diesem Fall hat sie sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen, wobei die persönlichen Abnahmekosten der Käufer trägt, die sachlichen Abnahmekosten gesondert berechnet werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind.

(2) Erfolgt eine vom Käufer zu veranlassende Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten des Käufers zu lagern. Die Ware gilt mit der Absendung als angenommen und ebenso nach erfolgter Abnahme als in jeder Hinsicht vertrags­gemäß geliefert.

8. Versand und Gefahrübergang

(1 ) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung wird als getrenntes Geschäft behandelt und abgerechnet. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls und bei Unmöglichkeit der Versendung und zwar auch vorübergehender, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

(2) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen, geht die Gefahr auf den Käufer über.

(3) Transportmittelart und Weg sind unter Ausschluss  jeder Haftung uns überlassen.

(4) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

(5) Zur Erhaltung seiner sonst entfallenden Rechte gegen die Verkehrsträger oder Versicherer hat der Käufer bei Transportschaden eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

9. Mängel/Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware

(1 ) Für den vertragsgemäßen Zustand ist entscheidend die Zeit des Verlassens des Lagers.

(2) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben, sie berechtigt aber nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages.

(3) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung und sofortiger Einstellung der Be- oder Verarbeitung, spätestens aber 1 Monat nach Empfang der Ware zu rügen. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen. Stattdessen können wir der Minderwert gutschreiben. Im übrigen wird für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in gleicher Weise Gewähr geleistet, wie für den Liefergegenstand.

(4) Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

10. Folgeschäden

(1)Stellt uns der Käufer auf Verlangen nicht geeignetes Dokumentations- material des beanstandeten Materials unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

(2) Alle anderen Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. § 276 Abs.2 BGB bleibt unberührt.

Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, die durch Nichtbeachtung unserer Verwendungsvorschriften oder unsachgemäßen Gebrauch der Ware entstehen sind ausgeschlossen.

11. Teilunwirksamkeit

Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im übrigen im vollen Umfang wirksam.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Dortmund, Gerichtsstand für beide Parteien ist Dortmund. Wir sind auch berechtigt, dem Käufer an seinem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen. Vorstehendes gilt auch für alle, die für die Verpflichtung des Käufers haften. In jedem Fall gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausschließlich für den Verkehr mit Kaufleuten und findet bei Nichtkaufleuten keine Anwendung.
 

MAHNUNGEN
Sollte eine Mahnung nötig werden, berechnen wir pro Mahnung 5,00 € zuzüglich Bank üblicher Verzugszinsen.

 


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